BEGRIFF PODOLOGIE
Podologie = Medizinische Fusspflege
Der Begriff "Podologie" leitet sich vom griechischen Genitiv podos – für „Fuß“ und logos für „Lehre/Kunde“
ab.
Er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuss.
ABGRENZUNG PODOLOGIE- PEDICURE/ FUSSPFLEGE
Podologie unterscheidet sich stark von der allgemein bekannten Pediküre, der kosmetischen Fusspflege. Deren Behandlungsfeld beschränkt sich auf
gesunde und unproblematische Füsse einer gesunden Person.
Dem gegenüber gilt eine Zehe mit einem eingewachsenen Nagel bereits als problematisch und darf nur von einer Podologin/einem Podologen behandelt werden!
Die Pediküre kann in wenigen Lektionen in einem Kurs erlernt werden. Die Ausbildungszeit variiert von 3 Tagen bis zu ca. 6 Monaten. Nach Erhalt eines Zertifikates oder Diploms ist man deshalb aufgrund der geringen Erfahrung und des mangelnden Fachwissens NICHT in der Lage, Fussprobleme fachmännisch zu erkennen, Patienten mit spezifischem Risiko richtig zu behandeln und unter Einhaltung der erforderten Hygienestandards zu arbeiten.
Die Ausbildung eines Podologen besteht aus einer dreijährigen Vollzeit-Berufslehre, welche mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschliesst. Für die Berufsausübung benötigen die Podologinnen/Podologen eine Berufsausübungsbewilligung der jeweiligen kantonalen Gesundheitsbehörde.
Die Bezeichnung med. Fusspflege oder sogar dipl. med. Fusspflege wird in letzter Zeit oft von nichtqualifizierten Fusspflegern missbraucht und aus werbetechnischen Gründen benutzt.
Bitte informieren sie sich immer genau über die Ausbildung, bevor sie sich unwissend in falsche Hände begeben.
DENN WO NICHT PODOLOGIE DRAUFSTEHT IST AUCH NICHT PODOLOGIE DRIN !
Podologinnen und Podologen unterstehen wie alle Gesundheitsfachpersonen der beruflichen Schweigepflicht.